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UMSCHULDEN
 

Umschuldung von Baukrediten - Sichern Sie sich jetzt die niederigen Zinssätze

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein bestehendes Darlehen durch eine neue, zinsgünstigere Finanzierung abzulösen. Welche Form sich für Sie eignet, richtet sich vor allem nach der (Rest-)Laufzeit und einer evtl. vereinbarten Zinsbindung.


 

Das Ende der Zinsbindungsfrist ist erreicht

Sie können die kreditgebende Bank problemlos wechseln.

Nach Vertragsabschluss mit dem neuen Kreditgeber erfolgt i.d.R. eine Abtretung der Grundschuld an den neuen Darlehensgeber.

Alternativ dazu können die Löschung der alten Grundschuld und die Eintragung einer neuen Grundschuld zu Gunsten des neuen Darlehensgebers über einen Notar beantragen werden. Notar- und Grundbuchkosten können rund 0,5% der eingetragenen Grundschuld betragen.

Eine Umschuldung geht schnell und veräuft reibungslos. Die meisten Banken akzeptieren die zuvor schon vorgenommenen Bewertungen des Objektes ohne Probleme.


Ihre Finanzierung läuft bereits 10 Jahre

Jeder Darlehensnehmer hat grundsätzlich nach 10 Jahren das Recht, das Darlehen bei der bestehenden Bank ganz oder teilweise zurückzahlen (§ 489 I Nr. 3 BGB) – Hierbei ist nach Ablauf von 10 Jahren lediglich die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.

Alles weitere verläuft wie bei einer Umschuldung zum Ende der Festzinsperiode.

Die bisherige Bank ist nicht berechtigt, Gebühren für die Kündigung des Darlehens zu berechnen.